Was steht zur EU-Gebäuderichtlinie konkret in der EU-Richtlinie?

Die neue EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 – kurz EPBD – spricht das Thema Raumklimaqualität nicht nur allgemein an – sie definiert es ausdrücklich und verankert es verbindlich im Gesetzestext.

 

Klare Definition im Gesetzestext


In Artikel 2 Absatz 66 wird „Raumklimaqualität“ erstmals eindeutig definiert. Gemeint ist die Bewertung der Bedingungen im Inneren eines Gebäudes, die Gesundheit und Wohlbefinden beeinflussen – ausdrücklich auf Grundlage von Parametern wie:

  • Temperatur
  • Feuchtigkeit
  • Luftwechselrate
  • Vorhandensein von Kontaminanten (z. B. CO₂ oder andere Schadstoffe)


Diese vier Punkte sind damit kein Interpretationsspielraum, sondern Bestandteil der offiziellen Begriffsbestimmung.
 

 

Raumklima ist Teil des Gesamtziels


Bereits in Artikel 1 Absatz 1 wird festgelegt, dass die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Raumklimaqualität zu erfolgen hat.


Das bedeutet: Energieeffizienz und gesundes Raumklima sind gleichrangige Zielsetzungen.

Energieanforderungen dürfen das Raumklima nicht verschlechtern


In Artikel 5 Absatz 1 heißt es, dass nationale Mindestanforderungen so festgelegt werden müssen, dass eine „optimale Raumklimaqualität“ gewährleistet bleibt und negative Auswirkungen – etwa durch unzureichende Belüftung – vermieden werden.

Damit wird klar: Ein energieeffizientes Gebäude darf nicht zu schlechter Luftqualität führen.

Verpflichtung zur Festlegung nationaler Standards


>> Besonders relevant ist Artikel 13 Absatz 4. Dort werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Anforderungen für angemessene Standards der Raumklimaqualität festzulegen.


>> Zusätzlich verlangt Artikel 13 Absatz 10, dass Gebäudeautomations- und Steuerungssysteme künftig in der Lage sein müssen, die Raumklimaqualität zu überwachen.


>> Spätestens ab Mai 2026 müssen diese Vorgaben national umgesetzt sein.

Raumklima im Energieausweis


Gemäß Artikel 19 Absatz 5 müssen Energieausweise Empfehlungen zur Verbesserung der Raumklimaqualität enthalten – sofern das Gebäude nicht bereits höchste Effizienzklasse erreicht.


Damit wird Raumklimaqualität Teil der offiziellen Gebäudebewertung.


Berücksichtigung bei der Berechnung der Energieeffizienz


In Anhang I der Richtlinie wird festgelegt, dass bei der Berechnung der Gesamtenergieeffizienz auch Innenraumklimabedingungen berücksichtigt werden müssen. Das zeigt: Raumklima ist nicht nur ein Zusatzthema, sondern integraler Bestandteil der energetischen Systembetrachtung eines Gebäudes.
 

 

Welche Kennzahlen werden künftig entscheidend?

 

Die europäische Norm ISO 16000-41 unterscheidet Luftqualitätsklassen:

 

KlasseCO2-Wert (Mittelwert)Bedeutung
A+< 800 ppmZielwert
A< 1.000 ppmsehr gute Luftqualität
B< 1.400 ppmakzeptabel
C< 5.000 ppmnur kurzzeitig

 

Für Schlafräume, Wohnräume und Büros wird künftig faktisch die Klasse A relevant sein.

 

Weitere Parameter:

  • Relative Luftfeuchte ideal: 40–50 %
  • Wintertemperatur: ca. 20–24 °C
  • Sommer: 23–26 °C
  • Ausreichender Außenluftvolumenstrom pro Person


Diese Werte werden sich in:

  • OIB-Richtlinien
  • nationalen Bauvorschriften
  • Energieausweisen
  • Gebäudetechnik-Anforderungen


wiederfinden.


Zusammengefasst

 


Die EU schreibt keine konkreten ppm-Grenzwerte oder technischen Lösungen vor.
Aber sie verpflichtet die Mitgliedstaaten eindeutig:

 

  • Raumklimaqualität gesetzlich zu berücksichtigen
  • Mindeststandards festzulegen
  • Energieeffizienz und gesundes Raumklima gemeinsam zu denken
  • diese Aspekte in Bewertungssysteme und Energieausweise einzubeziehen

 

 

Gesundes Raumklima ist damit kein freiwilliges Qualitätsmerkmal mehr – sondern Bestandteil europäischer Baugesetzgebung.

 

 

Die offizielle Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), finden Sie im EUR-Lex-Portal der Europäischen Union.
eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1275/oj


Den gesamten KLA-Blogbeitrag zur EU-Gebäuderichtlinie finden Sie hier

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